Fragen und Antworten
-> weiterlesen
- beispieltext
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 definiert Leistungen für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der SelbständigkeitPflegegeld | 545 Euro/monatlich bei alleiniger häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte |
Pflegesachleistungen | 1.298 Euro monatlich bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst |
Tages- und Nachtpflege | 1.298 Euro monatlich für die teilstationäre Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung |
Kurzzeitpflege | 1.612 Euro pro Kalenderjahr pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets aus der Verhinderungspflege |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege |
Entlastungsbeitrag | 125 Euro/monatlich |
Zuschüsse zum Hausnotruf | 18,36 Euro/monatlich; Zuschuss zu den Installationskosten |
Zuschuss für Wohnraumanpassung | einmalig bis zu 4.000 Euro |
Medizinische Hilfsmittel | 40 Euro monatlich |
Pflegekurse für Angehörige | ja |
Beratung und Beratungsbesuche | ja |
Unterstützungsgeld für pflegende Angehörige | ja |
Wohngruppenförderung | Einmaliger Gründungszuschuss in Höhe von 2.500 Euro bis zu 10.000 Euro so wie 214 Euro monatlich als Organisationszuschuss |
Stationäre Pflege | 1.262 Euro für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim |